HARISCH CARD / LANSERHOF CARD AUFLADEN

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EINE KARTE MIT VIELEN MÖGLICHKEITEN

Ein Besuch in den Resorts, Hotels und Restaurants der Harisch Hotels Gruppe ist immer etwas ganz besonderes. Und wird mit der neuen Harisch Gutscheinkarte nun noch einfacher. Ob Hüttenfeeling im Berggasthof SONNBÜHEL, genießen im RESTAURANT NEUWIRT, GOLDENER GREIF RESTAURANT & BAR, HARISCH BAR oder GASTHAUS CHIZZO, Wellnessaufenthalt im HOTEL SCHWARZER ADLER Kitzbühel - Adults Only, Luxusauszeit im HOTEL WEISSES ROESSL Kitzbühel, Golfurlaub im MARGARETHENHOF am Tegernsee, Familienspaß im LISI FAMILY HOTEL in Reith bei Kitzbühel, HOTEL GOLDENER GREIF, LEBENBERG SCHLOSSHOTEL oder Regenerations-Aufenthalt in den Resorts des LANSERHOF:

Enjoy your stay á la carte!

GUTSCHEIN ABFRAGE EInfach die Kartennummer eingeben

AGB der Harisch Card

1.Vertragspartner und Rechnungsaussteller beim Kauf eines Gutscheins ist die Harisch Sales GmbH, Florianigasse 15, 6370 Kitzbühel, FN 342545 Die Zahlungsabwicklung erfolgt ebenfalls durch die Harisch Sales GmbH.

2. Die Partnerbetriebe, die AGB und die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.harisch.world . Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es zu Änderungen bei den Partnerbetriebenkommen kann.

3. Der Gutschein/das Guthaben ist innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
4. Bei Diebstahl, Verlust oder ähnlichem wird kein Ersatz geleistet. Bei einem Defekt der Gutscheinkarte wird diese ausgetauscht, sofern eine Rückstellung der defekten Gutscheinkarte erfolgt. Für den Austausch der Gutscheinkarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 verrechnet.

5. Die Gutscheine sind übertragbar, d.h. dass lediglich die Vorlage des Gutscheins bei der Einlösung bei einem Partnerbetrieb notwendig ist. Behandeln Sie die Gutscheinkarte wie Bargeld.

6. Die Harisch Sales GmbH übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleis- tung für die Leistungserbringung der jeweiligen Partnerbetriebe.

7. Für sämtliche Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag bzw. über denselben wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich für Innsbruck zuständigen Gerichtes vereinbart, dies unter ausdrücklichem Verzicht auf den allgemeinen Gerichtsstand. Für den gegenständlichen Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme jener Kollisionsnormen
der österreichischen Rechtsordnung, die dieser Rechtswahl entgegenstehen.